Amateurfunk

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    auch: Amateurfunkdienst;

    Der Amateurfunk ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung, für den Funkverkehr untereinander und für technische Studien wahrgenommen wird. Er erfolgt auf zugeteilten Frequenzbereichen (Amateurfunkbänder im Kilohertz-, Megahertz- und Gigahertzbereich). Weitere technische Bedingungen wie Sendearten (Telegrafie, Sprechfunk, Amateurfernsehen - ATV), Sendeleistungen und zulässige parasitäre Nebenaussendungen sind in entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Staaten festgelegt.

    Zum Betreiben eines Amateurfunksenders ist eine Genehmigung erforderlich, die erst nach einer Prüfung (Nachweis über funk- und betriebstechnische Kenntnisse) erteilt wird. Die amtliche technische Abnahme der Funkanlage, z.B. zur Kontrolle der Einhaltung der zugelassenen minimalen Störausstrahlung) ist nicht in allen Staaten erforderlich. Seit Beginn der Aktivitäten in der Funktechnik bis heute haben Funkamateure Pionierarbeit bei der Erforschung der Ausbreitungsbedingungen der elektromagnetischen Wellen geleistet.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.