Altersgrenze

    Aus WISSEN-digital.de

    Höchstdienstalter von Beamten. Bei Erreichung der Altersgrenze wird der Beamte in den Ruhestand (Pensionierung) versetzt. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren; bei Beamten des Polizeivollzugsdiensts und bei Berufssoldaten beim Ende des 60. Lebensjahres.