Allgemeines Landrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im späten Mittelalter entstandenes Recht, das immer dann zur Anwendung kam, wenn kein anderes Recht (z.B. Recht einer Stadt) Gültigkeit besaß.
    2. im Deutschen Bund und dem Deutschen Reich umfassender preußischer Gesetzestext von 1794, der zusammengefasste Rechtssätze in einem Gesamtwerk enthielt. Die darin enthaltenen Rechtssätze wurden teilweise vom heute geltenden Recht übernommen (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Polizeirecht). Das Allgemeine Landrecht war in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil umfasste privatrechtliche (Personen-, Sachen-, Schuldrecht usw.), der zweite familienrechtliche und öffentlich-rechtliche (Beamten, Straf-, Polizeirecht usw.) Regelungen.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
    1941 Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen.
    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.