Alkoholdelikte

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 323 a Strafgesetzbuch wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war.

    Nach §§ 315 a, 315 c Strafgesetzbuch ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe zu bestrafen, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt (Kfz, Fahrrad, Schienen-, Schiff-, Luftfahrzeug) obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht imstande ist und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.