Akzept
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(lateinisch "Annahme")
- Annahme eines Wechsels durch Unterschrift des Bezogenen quer am linken Rand des Wechsels (Artikel 28 Wechselgesetz). Das Akzept ist eine formbedürftige Willenserklärung. Der Annehmende verpflichtet sich, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen.
- der akzeptierte Wechsel.
- Annahme eines Vertragsantrages.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |