Aktuelle Stunde

    Aus WISSEN-digital.de

    1965 im Deutschen Bundestag eingerichtete Möglichkeit, Stellungnahmen des Parlaments in Form von außerordentlichen Plenarsitzungen zu aktuellen Beschlüssen oder Fragen von allgemeinem Interesse innerhalb von 60 bis 90 Minuten auszusprechen. Als Voraussetzung gilt, dass mindestens eine Fraktion oder 5 % der Abgeordneten dies fordern; auch der Ältestenrat kann eine Aktuelle Stunde vereinbaren. Die Redezeit jedes Vortragenden beträgt maximal fünf Minuten; die Gesamtzeit darf eine Stunde nicht überschreiten; die Redezeiten von Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundesrates werden nicht eingerechnet.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.