Akkreditiv

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Auftrag an eine Bank, an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, entweder gegen bloße Legitimation (Bar-Akkreditiv) oder bestimmte Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).
    2. Beglaubigungsschreiben (eines Diplomaten), das er bei Amtsantritt dem Präsidenten des Empfangsstaates vorlegen muss.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.