Akademische Grade
Aus WISSEN-digital.de
eine an einer Universität verliehene Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten. In den Geisteswissenschaften wird hauptsächlich der Grad des Magister Artium/der Magistra Artium (M. A.; Meister/in der Künste) verliehen. Im naturwissenschaftlichen Bereich wird das Diplom überreicht. Lehramtskandidaten, Juristen und Mediziner absolvieren ein Staatsexamen. Durch eine Promotion kann in allen Fächern die Doktorwürde (Dr.) erworben werden. Die Habilitationsschrift befähigt zum Tragen des Titels Professor (Prof.)
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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