Affekthandlung
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Handlung im Zustand höchster Erregung, die nicht vom Willen gelenkt ist (kann im Strafrecht verminderte Schuldfähigkeit bedeuten, § 20 Strafgesetzbuch).
Zwei Arten des Affekts werden dabei unterschieden: asthenischer (Verwirrung, Furcht, Schrecken) und sthenischer (Hass, Zorn, Kampfeseifer).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |