Ad-hoc-Meldung
Aus WISSEN-digital.de
Nachricht, die kursrelevante Bedeutung für ein börsennotiertes Unternehmen hat. Gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz sind Aktiengesellschaften (AGs) dazu verpflichtet, neue Tatsachen, die nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich bekannt zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Insider diese Kenntnisse - zum Nachteil der Anleger ohne diese Information - zu ihrem Vorteil nutzen können.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |