Ad-hoc-Meldung

    Aus WISSEN-digital.de

    Nachricht, die kursrelevante Bedeutung für ein börsennotiertes Unternehmen hat. Gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz sind Aktiengesellschaften (AGs) dazu verpflichtet, neue Tatsachen, die nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich bekannt zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Insider diese Kenntnisse - zum Nachteil der Anleger ohne diese Information - zu ihrem Vorteil nutzen können.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.