Acht

    Aus WISSEN-digital.de

    (mittelhochdeutsch)

    Ächtung, Verfolgung, Fried- und Rechtlosigkeit.

    Nach altgermanischem Recht galt jede Missetat als Friedensbruch, der Friedensbrecher wurde zum Feind, den der Verletzte und dessen Sippe oder das Volk töten durften. Gegen den nicht gefassten Missetäter wurde vom Thing die Acht verhängt, der Friedlose wurde dadurch aus der Friedens- und Rechtsgenossenschaft ausgestoßen, als "vogelfrei" konnte er getötet werden. Wer ihm Schutz gewährte, verfiel unter Umständen selbst der Acht.

    In der fränkischen Zeit Milderung der Acht, die durch Wergeld gesühnt werden konnte.

    Im Hohen Mittelalter war die Acht prozessuales Zwangsmittel; der Verbrecher, der sich dem Gericht nicht stellte, verfiel der Acht innerhalb des Gerichtsbezirks, nach Jahr und Tag der Aberacht, der vollen Friedlosigkeit im ganzen Reich. Gegen Verbrechen wider König und Reich (Landfriedensbruch) verhängte der König oder sein Gericht die Reichsacht. Die Vollstreckung der Reichsacht gegen einen Landesherrn oder eine Reichsstadt wurde einem benachbarten Landesherrn übertragen.