Abstraktionsprinzip
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Das Abstraktionsprinzip ist der Grundsatz, dass Erfüllungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag über eine Sache) und Verpflichtungsgeschäft (z.B. Übereignung der Sache) losgelöst voneinander zu betrachten sind. Die Unwirksamkeit des einen Geschäftes (z.B. durch Anfechtung wegen Formmangels oder Irrtum) berührt die Wirksamkeit des anderen Geschäftes nicht.
Kalenderblatt - 20. April
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