Abstraktionsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Abstraktionsprinzip ist der Grundsatz, dass Erfüllungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag über eine Sache) und Verpflichtungsgeschäft (z.B. Übereignung der Sache) losgelöst voneinander zu betrachten sind. Die Unwirksamkeit des einen Geschäftes (z.B. durch Anfechtung wegen Formmangels oder Irrtum) berührt die Wirksamkeit des anderen Geschäftes nicht.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.