Abmahnung

    Aus WISSEN-digital.de

    allgmein der Hinweis auf die Verletzung vertraglicher Pflichten, die sich bspw. aus dem Arbeitsvertrag ergeben, um weitere Verstöße zu verhindern.

    Die Abmahnung hat mehrere Funktionen: Sie soll schriftlich festhalten, dass ein Fehlverhalten stattfand und sie weist darauf hin, dass der Vertragspartner dieses Verhalten als negativ bemerkt hat und bei weiterem Fehlverhalten eine Vertragskündigung droht.

    Im Arbeitsrecht unterliegt die Abmahnung nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat; sie ist eine Kündigungsvoraussetzung.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.