Überhang

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Anries;

    das Recht des Grundstückeigentümers, überhängende Zweige oder Wurzeln des Nachbargrundstückes zu entfernen, wenn diese die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen (§ 910 Bürgerliches Gesetzbuch).